Wir bemühen uns, unseren Internetauftritt barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.logbuch-bremerhaven.de veröffentlichten Webauftritt der Erlebnis Bremerhaven GmbH.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.Pflichtgemäß sind die Navigation und die Seiten Leichte Sprache und die Seite zur Gebärdensprache barrierefrei.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
einer im Zeitraum von März bis Dezember 2023 durchgeführten Selbstbewertung
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 29. Dezember 2023 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist: presse@erlebnis-bremerhaven.de
Das Redaktionsteam des Logbuch-bremerhaven.de ist für die barrierefreie Zugangsmöglichkeit verantwortlich.
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzun
Hinweis – Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)
Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten erhalten und die Barriere immer noch besteht.
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen.
Bildschirmauflösung
Der Internetauftritt ist für unterschiedliche Auflösungen gleichermaßen optimiert und stellt für Mobilgeräte eine eigene optimierte Darstellung bereit.
Tastatursteuerung und Navigation
Unsere Internetseiten lassen sich alternativ ausschließlich mit der Tastatur bedienen. Verwenden Sie folgende Tasten:
- Um ein Kontrollfeld zu wählen/abzuwählen, verwenden Sie die Leertaste.
- Um sich zwischen Links vorwärts zu bewegen, verwenden Sie die Tabulatortaste.
- Um sich zwischen Links rückwärts zu bewegen, verwenden Sie gleichzeitig die Umschalt- mit der Tabulatortaste.
- Um einen Schaltflächenbefehl auszuführen, wählen Sie die Schaltfläche und betätigen die Eingabetaste.
Schriftgröße verändern, Kanten glätten von Bildschirmschriftarten, eigene Farben und Styles verwenden
Um die Darstellungsgröße zu verändern, halten Sie die Taste „Strg“ gedrückt und bewegen das Scrollrad auf der Maus oder halten Sie die Taste „Strg“ gedrückt und verwenden die „Plus“-Taste zum Vergrößern oder die „Minus“-Taste zum Verkleinern.
Alternativ können Sie die Schriftgröße über die Browsereinstellungen verändern.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie in der Hilfe zu Ihrem Browser.
Um die Kantenglättung von Schriften unter Windows zu aktivieren, stellt man unter
Systemsteuerung > Anzeige > Darstellung > Effekte > Folgende Methode zum Kantenglätten von Bildschirmschriftarten verwenden ClearType ein.
Um Ihren eigenen Style (Farben, Schriften) zu verwenden, können Sie diesen importieren. Wählen Sie beispielsweise im Internet Explorer Extras > Internetoptionen > Barrierefreiheit. Klicken Sie dann die gewünschten Kontrollkästchen an, um Farben, Schriftstile oder Schriftgrößen zu ignorieren.
Im gleichen Fenster können Sie bei Dokument formatieren unter Verwendung meines Style Sheets ein Häkchen setzen. Wählen Sie dann Ihr bevorzugtes Style Sheet aus und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit Klick auf OK. Sie erhalten dann eine Auswahl von Farben und Schriftarten.
Bilder
Wir haben dem Großteil der informativen Bilder (und Bildern von Texten) beschreibende Alternativtexte hinzugefügt und alle rein dekorativen Bilder (wie beispielsweise die Hintergrundbilder) mit einem Null-Alternativtext-Marker versehen, sodass erkenntlich wird, dass keine Alternativtexte vorhanden sind.
Nicht barrierefreie Inhalte
Videos:
Nicht alle Videos verfügen über Untertitel. Wir benutzen die Videoplattform (www.youtube.de) über die automatische Untertitelfunktion möglich sind, die Ihnen hilft, den Inhalt der Videos zu verstehen.
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
• blinde Menschen.
• gehörlose Menschen.
• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
- wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
- wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremerhaven muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
- Ämter und Behörden
- einige Firmen für Wohnungsbau
- Schulen und einige KiTas
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
- einige Museen, Bibliotheken und Theater
- einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
- auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
- in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
- Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
- Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
- In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
- mit einer E-Mail
- mit einem Anruf
- mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0471 – 80936 – 212
E-Mail: presse@erlebnis-bremerhaven.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
- Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
- nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
- nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020